Jugendschutz
a) Kleinkindern unter 7 Jahren wird in Begleitung ihrer Eltern der Zutritt zu allen Veranstaltungen (ausgenommen sind natürlich Kinderveranstaltungen) kostenlos gewährt.
b) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Eine personensorgeberechtigte Person ist in der Regel ein Elternteil. Mit einem Elternteil als Begleitung wird kein "Muttizettel" benötigt. Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die im Auftrag der Eltern die Aufsicht zeitlich begrenzt im Rahmen einer Veranstaltung übernimmt. Für die Erziehungsbeauftragung muss das Formular ("Muttizettel"): https://www.mutti-zettel.info/wp-content/uploads/2020/02/Muttizettel-Vorlage.pdf ausgefüllt, ausgedruckt und mit gültigen Ausweisdokumenten zur Veranstaltung mitgebracht werden.
c) Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ein Konzert bis 22:00 Uhr ohne Begleitung besuchen. Alle Konzerte auf den Lüneburger Sülzwiesen enden vor 22 Uhr.
d) Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass, o.ä.) mitzuführen, da im Zweifelsfall der Zutritt zu den Veranstaltungen verweigert werden muss.
Sollten die oben beschriebenen Ausschlussgründe vorliegen, wird der Zutritt auch dann verwehrt, wenn Kinder/Jugendliche im Besitz einer Eintrittskarte sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Jugendschutzbedingungen.