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Jugendschutz

a) Kleinkindern unter 6 Jahren wird in Begleitung ihrer Eltern der Zutritt zu allen Veranstaltungen auf den Lüneburger Sülzwiesen (25.07. bis 11.08.2024), grundsätzlich kostenlos gewährt.

Bei allen Veranstaltungen auf dem Eventgelände in Luhmühlen (23.8. bis 25.08.2024) wird allen Kindern unter 6 Jahren der Zutritt, auch in Begleitung ihrer Eltern, nicht gestattet. 

b) Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen besuchen.

c) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Veranstaltungen alleine nur bis 24 Uhr besuchen.

d) Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis o.ä.) mitzuführen, da im Zweifelsfall der Zutritt zu den Veranstaltungen verweigert werden muss.

Sollten die oben beschriebenen Ausschlussgründe vorliegen, wird der Zutritt auch dann verwehrt, wenn Kinder/Jugendliche im Besitz einer Eintrittskarte sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Jugendschutzbedingungen.

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