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AGB

Hier findest du unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGBs für Veranstaltungen des Lüneburger Kultursommers

 

I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Veranstalters Campus Lüneburg e.V. im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Veranstaltungen im Rahmen des Lüneburger Kultursommers auf den Sülzwiesen.

II. Erwerb von Tickets
1. Der Erwerb von Tickets findet online über https://lueneburger-kultursommer.tickettoaster.de statt. Sofern der Kauf über den Ticketanbieter tickettoaster.de erfolgt, gelten in Ergänzung zu diesen AGB ebenso die Bestimmungen von tickettoaster.de. Dies gilt auch für den Fall, dass Tickets zur Veranstaltung über weitere/andere Ticketanbieter erworben werden können.
2. In Einzelfällen richtet der Veranstalter eine Abendkasse ein. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dieser Website.

III. Sicherheit und Hausrecht
Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht des Lüneburger Kultursommers unterworfen. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen.

IV. Ton- und Bildaufnahmen
Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Missbrauch sowie der Versuch werden strafrechtlich verfolgt.

V. Absage der Veranstaltung/Änderungen
1. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
2. Außerdem behält sich der Veranstalter kurzfristige, organisatorische oder räumliche Änderungen im Zusammenhang mit der Situation rund um die Corona-Pandemie vor. So kann der Veranstalter bspw. sofern aufgrund behördlicher Verordnungen die angestrebte Gästezahl im geplanten Veranstaltungszeitraum reduziert werden muss, auch zwei Auftritte des Künstlers/der Künstlerin/der Künstler am Veranstaltungstag hintereinander veranstalten (bspw. 16 und 20 Uhr). Auch in diesen Fällen, in denen es zu einer Vorverlegung der Veranstaltung kommt, ist eine Rückgabe bzw. Rückabwicklung des Ticketkaufs nicht möglich, es sei denn, die Änderungen sind für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar.
3. Sollten Veranstaltungen aufgrund Fälle höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen wie z.B. die Vorgaben der Regierung in Bezug auf die Veranstaltungseinschränkungen in der aktuellen Corona-Pandemie, Fälle in denen von der WHO eine Epidemie bzw. Pandemie ausgerufen wurde oder Fälle von Streik, die die Durchführung für den Veranstalter unmöglich machen, kann dieser die Veranstaltung absagen. Dem Ticketinhaber wird der Ticketpreis bis auf die Ticketsystem- und Vorverkaufsgebühren erstattet.
4. Schlechtes Wetter ist nicht mit höherer Gewalt gleichzusetzen. Solange das Wetter eine gefahrlose Durchführung des Programms zulässt, findet dieses wie geplant statt. Ein Rücktritt seitens des Kunden bzw. eine Minderung des Ticketpreises ist wegen schlechten Wetters ausgeschlossen.

VI. Haftungsbeschränkungen
1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
3. Außer den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von den Partnern zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
5. Die im Ticketpreis enthaltene Vorverkaufsgebühr fällt als Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen kann die Vorverkaufsgebühr daher nicht erstattet werden.
6. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Lüneburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Lüneburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
4. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Campus Lüneburg e.V.
Stand: 12. Dezember 2020

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